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   LSG Hamburg, 29.01.2008 - L 3 R 4/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,27616
LSG Hamburg, 29.01.2008 - L 3 R 4/08 (https://dejure.org/2008,27616)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2008 - L 3 R 4/08 (https://dejure.org/2008,27616)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2008 - L 3 R 4/08 (https://dejure.org/2008,27616)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Weiterführung eines Berufungsverfahrens nach erklärter und genehmigter Berufungsrücknahme; Gewährung einer höheren Rente unter dem Gesichtspunkt der Berücksichtigung einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.07.2007 - B 13 R 8/07 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2008 - L 3 R 4/08
    Dies hat auch das Bundessozialgericht ausdrücklich noch mal im Urteil vom 26.07.2007 (B 13 R 8/07 R) bestätigt.
  • VG Lüneburg, 04.07.2008 - 1 B 37/08

    Abordnung; abstrakt funktionelles Amt; amtsangemessene Tätigkeit;

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2008 - L 3 R 4/08
    Diese Befangenheitsanträge sind mit Beschlüssen vom 21. Januar 2008 (bzgl. der Berichterstatterin) und vom 25. Januar 2008 (unter Aktenzeichen L 1 B 37/08 SE und L 1 B 38/08 SE bzgl. der Richter des Sozialgerichts) für teilweise unzulässig, im Übrigen für unbegründet erklärt worden.
  • VG Lüneburg, 09.07.2008 - 1 B 38/08

    Abordnung; amtsangemessene Tätigkeit; aufschiebende Wirkung; betriebliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 29.01.2008 - L 3 R 4/08
    Diese Befangenheitsanträge sind mit Beschlüssen vom 21. Januar 2008 (bzgl. der Berichterstatterin) und vom 25. Januar 2008 (unter Aktenzeichen L 1 B 37/08 SE und L 1 B 38/08 SE bzgl. der Richter des Sozialgerichts) für teilweise unzulässig, im Übrigen für unbegründet erklärt worden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2010 - L 2 R 408/10
    Mit seinen - vom Senat zur gemeinsamen Entscheidung und Verhandlung verbundenen Berufungen wendet sich der Kläger dagegen, dass das Sozialgericht Braunschweig mit den beiden angefochtenen Gerichtsbescheiden jeweils festgestellt hat, dass die in den beiden Ausgangsverfahren S 3 R 4/08 und S 3 R 13/08 vom Kläger erhobenen Klagen zurückgenommen worden sind.

    Hiergegen hat der Kläger vor dem Sozialgericht Braunschweig insgesamt fünf Klagen erhoben, und zwar gegen die Auszahlung eines Teilbetrages an die Stadt I. die Klagen S 3 R 4/08, S 3 R 48/08 und S 3 R 53/08 sowie gegen die Auszahlung eines Teilbetrages an die Stadt H. die Klagen S 3 R 13/08 und S 3 R 54/08.

    Bereits mit Schreiben vom 8. Mai 2008 hat der Kläger insbesondere Folgendes mitgeteilt: "Auf die Anregungen und Hinweise der Kammer nimmt der Kläger folgende Klagen zurück: S 3 R 4/08, S 3 R 13/08 , S 3 R 43/08, S 3 R 44/08, S 3 R 48/08, S 3 R 53/08, S 3 R 54/08, S 3 R 114/08 ".

    Mit Schreiben vom 16. Juli 2008 teilte der Kläger demgegenüber mit, dass er die Klagen S 3 R 4/08 und S 3 R 13/08 "tippfehlerhaft" zurückgenommen habe.

    Mit den angefochtenen Gerichtsbescheiden vom 26. Juli 2010 hat das Sozialgericht festgestellt, dass der Kläger auch die Klagen S 3 R 4/08 und S 3 R 13/08 zurückgenommen habe.

    Mit den Berufungen vom 4. August 2010 macht der Kläger geltend, dass es als ein offenbares Missverständnis anzusehen sei, wenn sich die Rücknahmeerklärung ihrem Wortlaut nach auch auf die Verfahren S 3 R 4/08 und S 3 R 13/08 erstreckt habe.

    Der Kläger hat erstinstanzlich mit Schreiben vom 5. Mai 2008 rechtswirksam auch die Klagen S 3 R 4/08 und S 3 R 13/08 zurückgenommen.

    Nach dem klaren Wortlaut dieses Schreibens wurden von der Rücknahmeerklärung auch die Verfahren S 3 R 4/08 und S 3 R 13/08 erfasst.

  • LSG Hamburg, 15.07.2015 - L 2 R 130/13
    Wegen diesbezüglicher Einzelheiten wird auf den Inhalt der Verwaltungsakten der Beklagten sowie der beigezogenen Prozessakten des SG und des LSG zu den Aktenzeichen S 49 R 2624/05, S 49 R 859/06, S 49 R 1159/07, L 3 R 203/05, L 3 R 23/06, L 3 R 4/08, L 2 R 41/12, L 2 R 48/12, L 2 R 4/13, L 2 R 5/13, L 2 R 6/13, L 2 R 7/13, L 2 R 19/13 verwiesen.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie den Inhalt der vorliegenden und beigezogenen Prozessakten des SG und des LSG zu den - hier in chronologischer Reihenfolge aufgeführten - Aktenzeichen S 2 AL 418/01 BW, L 3 B 299/05 ER R, L 3 R 303/05, S 49 R 2624/05, L 3 R 23/06, S 49 R 859/06, L 1 KR 13/07, S 49 R 1159/07, L 3 R 4/08, L 1 KR 21/08, L 1 KR 23/08 NZB, L 1 B 37/08 SE, S 48 KR 1503/08, L 1 B 182/09 ER KR, L 1 B 345/09 ER KR; L 1 KR 26/12, L 2 R 41/12, L 2 R 48/12, S 2 KR 1092/12, L 2 R 4/13, L 2 R 5/13, L 2 R 6/13, L 2 R 7/13, L 2 R 19/13, S 9 P 27/13, L 2 R 130/13 und S 40 U 167/14 sowie den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten (4 Bände).

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